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Jugendschutz

Wichtige Informationen zum Jugendschutz

 

Das zum 1. April 2016 in Kraft getretene neue Jugendschutzgesetz verpflichtet alle Online Shops, die Artikel verkaufen, die erst ab 18 Jahren erlaubt sind, Prozesse einzuführen, die sicherstellen, dass Minderjährige weder eine Bestellung aufgeben können, noch eine Sendung ausgehändigt bekommen.

 

 

Aufgrund des neuen Gesetzes ist eine zweistufige Prüfung erforderlich: 

 

  1. Bei der Onlinebestellung: Altersverifikation
    Jeder Kunde/jede Kundin muss einmalig bereits bei der Bestellung verifiziert werden. Hierzu verwenden wir eine Software, welche anhand des Personalausweises das Alter überprüft.
     
  2. Bei der Auslieferung durch DHL: Alterssichtprüfung
    Die Aushändigung der Sendung durch DHL erfolgt nur noch an Personen, die "auf Sicht" eindeutig nicht mehr minderjährig sind oder ihr Alter durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweisen nachweisen können. Annahmeberechtigt sind neben dem Empfänger auch andere volljährige Personen im gleichen Haushalt. Sendungen werden nicht an den Nachbarn, einen vereinbarten Ablageort, den Paketkasten oder die Packstation zugestellt. Eine Zustellung an den Arbeitsplatz ist aber weiterhin möglich.

Diese Maßnahmen dienen dazu, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, die an alle Online Shops, die Artikel verkaufen, die erst ab 18 Jahren erlaubt sind, gestellt werden.

 

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